Löschen statt Sperren ist möglich!

by - Mai 27, 2009

Uns wird tatsächlich weisgemacht, dass es nur unter dermaßen erheblichem Aufwand möglich sei, kinderpornografische Inhalte zu entfernen oder den Urheber habhaft werden zu lassen, dass man eine Zensur für das einzig heilbringende Mittel dagegen hält.

Der AK Zensur hat nun bewiesen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Er analysierte diverse europäische Sperrlisten und schrieb deren Provider an, auf denen sich kinderpornografisches Material befinden soll. Ergebnis: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Absenden der Mails wurden bereits 60 (!!!) Webauftritte gelöscht. Sonstige Ergebnisse:

  • erste Reaktionen aus den USA, Holland, Dänemark, Russland und Deutschland erfolgten nach wenigen Minuten
  • insgesamt wurden 348 Provider angeschrieben und über 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert (es fand keine manuelle Analyse der Webseiten vorher statt)
  • 250 antworteten, fanden aber hauptsächlich legale Inhalte, was durch Stichproben überprüft und bestätigt werden konnte
  • 10 Provider gaben an, insgesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. (und das wurde mit eienr einfachen Email erreicht ...)
  • die Mehrheit der Seiten zeigte keinerlei kinderpornografisches Material, noch sonstiges irgendwie beanstandbares Material - die Webauftritte waren also zu Unrecht gesperrt! In Finnald z.B. sind auch Seiten gesperrt, die sich kritisch mit der Zensur auseinandersetzen.
  • die Provider hatte keinerlei Info darüber, dass Ihre Seiten sich auf der Sperrliste befanden
  • wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zu Kooperatoin bereit und entfernen alle illegalen Inhalte umgehend - ganz ohne gesetzliche Vorgaben!
Fazit: Das Abschalten der Webauftritte dauert genausolange wie die Übermittlung einer Sperrliste und macht keine Gesetzesänderung notwenig. Und wenn der AK Zensur ein solches Ergebnis erzielt, sollte das auch für die Regierung kein Problem sein. Immerhin scheinen sie sich alle so gut in diesem Ressort auszukennen, dass sie meinen, darüber gesetzlich entscheiden zu können.


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