Presserat rügt Bild, bild.de und andere Großverbrecher ...

by - September 11, 2009

Ist zwar nichts neues, aber doch immer einen Post wert. Der Deutsche Presserat (Beschwerdeausschuss des Selbstkontrollorgans der Presse) hat mal wieder einige sogenannte "etablierte" Medien verwarnt, darunter auch meinen kleinen Liebling.

Hier alle sechs Medien und der Grund für die Verwarnung:

1. BILD-Zeitung
Dieser Rüffel wird nicht viel bringen, weil es des gleiche ist wie letztes Mal und das Mal davor und das Mal davor ... "Unangemessen sensationelle Berichterstattung". Wie oft hat man das der BILD gesagt, und ändern wird sich nichts. Zudem war es offiziell nur auf ein Thema beschränkt, nämlich den Tod von Michael Jackson. Zur Erinnerung: Jackson wurde auf der Frontseite abgedruckt, wie er auf einer Bahre umringt von Beatmungsgeräten liegt. Darüber stand: "Hier verliert er den Kampf um sein Leben". Dies suggeriere Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Ganz abgesehen davon, dass ich nicht wirklich finde, dass das "unangemessen sensationeller" ist als andere BILD Berichte, sah der Presserat darin eine Verletzung der Menschenwürde.

2. bild.de
Auch hier ging es um die Berichterstattung zu Michael Jacksons Tod. Es wurde ein (Achtung) "grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare" gezeigt. Und diese "fiktive Darstellung des entstellten Kopfes der Leiche" stelle ebenso einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.

3. Schon wieder bild.de
Diesmal ging es um eine Bildsequenz, in der eine Mutter an einem Schießstand sich und ihren Sohn erschießt. Beide waren identifizierbar, daher sei es ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. Außerdem sei hier wieder das altbekannte "unangemesse sensationelle" Element vorhanden, da die Bildsequenz allein dazu diente, zu schockieren.

4. Die Frauenzeitschrift "Das neue Blatt"
Hier brachte man einen Bericht über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day heraus, den man ohne Recherche und ohne jegliche Quellenangabe von einer anderen Veröffentlichung übernommen hatte. Da der Bericht ohne Gegenrecherche und Angabe von Quellen erfolgte, schade das der Presse in Deutschland.

5. Das TV-Format "Prisma"
Diagnose: Schleichwerbung
Behandlung: öffentliche Rüge
Hier hatte man ein Interview mit Ärzten zu medizinischen Themen herausgebracht, in dem jeder Gesprächspartner jeweils ein bestimmtes Präparat erwähnte, dass gegen die jeweiligen Beschwerden helfen solle. Der Presserat sah hier keine redaktionelle Veranlassung. Natürlich kein Zufall: In allen drei Fällen war der Hersteller identisch.

6. Schwäbische Zeitung
In einem Bericht über den Streit in der Familie des Ortsvorstehers wurde die Schwester desselben als "schuldunfähig" bezeichnet, da sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer psychischen Erkrankung leide". An dieser Info bestehe kein öffentliches Interesse, so der Ausschuss.

So.
Mal ganz davon abgesehen, ob man nun der gleichen Meinung ist, dass es sich hier tatsächlich um die jeweiligen "Vergehen" handelt, muss man sich doch eine Frage stellen.

Wenn hier doch Menschen aus einem öffentlichen Ausschuss der Meinung sind, dass hier in solch großem Stil Verletzungen gegen Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte stattfinden ... wieso passiert nichts? Eine öffentliche Rüge ist nichts. Oben genannte sind Menschenrechtsverletzungen! Wenn nun eine öffentliche Institution der Meinung ist, dass hier solche stattfinden, wieso toleriert sie es dann immer wieder?

Ich frage mich, was trauriger ist. Eine "Zeitung", die gegen die Menschenrechte verstößt, oder deren Kontrollorgan, das sich offenbar gar nicht daran stört.

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1 Kommentare

  1. Von den Medienkontrolleuren erwarte ich schon lange nichts mehr.
    Es ist ein...trauriges Schauspiel

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